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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Richtervereins der Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Vorsitzenden gehören dem Vorstand zwei weitere Richter an. Der Vorstand ist für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus.